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Pfaffendorf Immobilie
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Haus geerbt?

Immobilie geerbt- Was soll ich tun?

Laut Studien wird in Deutschland durchschnittlich jedes Jahr Vermögen im Wert von 400 Milliarden EUR vererbt.

Eines der häufigsten Erbgüter darunter ist die Immobilie. Doch nicht immer ist sich der Erbe oder die Erbengemeinschaft darüber einig wie mit dem übertragenen Haus oder der Eigentumswohnung verfahren werden soll.

 

Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf – verschiedene Erben, verschiedene Meinungen. Oft prallen hier unterschiedlichste Wünsche und Vorstellungen aufeinander. In manchen Fällen kommt ein angespanntes Verhältnis zwischen den Beteiligten hinzu und ein hohes Investment an Zeit, Geld und Nerven ist vorprogrammiert.

 

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Was soll ich tun, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?

Bei einem Todesfall ist die Erbschaft oftmals in Form eines Testaments geregt, sowie auch die weitere Vorgehensweise. Bei einer Erbengemeinschaft müssen sich jedoch alle Miterben über den weiteren Verbleib des Hauses oder der Wohnung einig sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, unter welchen Sie Entscheiden können:

  • Selbst Nutzen

  • Verkaufen
    oder

  • Vermieten

Selbst Nutzen

Es klingt reizvoll die geerbte Immobilie zu behalten und selbst einzuziehen. Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Würde ich dieses Haus auch kaufen, entspricht es meinen Anforderungen?

  • Liegt die Immobilie in der Region/ Gegend in die ich ziehen möchte?

  • Bin ich eigentlich gerade auf der Suche nach einer Immobilie?

  • Möchte meine Familie auch dorthin ziehen?

Oft ist die Immobilie schon etwas älter und es steht eine Renovierung oder Sanierung an. Die schlägt beim Eigennutz mit hohen Kosten zu buche. Vielleicht ist es sinnvoller den Verkaufserlös als Kaufpreiszahlung für ein Haus Ihrer Wahl in der Region Ihrer Wahl zu verwenden. Hierfür ist es wichtig den ungefähren Verkaufserlös zu kennen.

Wenn Sie Ihre Miterben noch auszahlen müssen, ist der günstige Einstiegspreis oft dahin und Sie fahren mit einem Verkauf deutlich besser.

Der Verkauf oder Vermietung

Wenn eine Selbstnutzung ausgeschlossen wird ist die nächste Überlegung die Vermietung der Immobilie.

Stellen Sie sich hierzu folgende Fragen:

  • Bin ich ein Vermieter Typ?

  • Kenne ich mich mit Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen, Mietpreisen, Kündigungsfristen, Mietersuche, Schutz vor Mietnomaden, Instandhaltung und der Verwaltung der Immobile aus?

  • Rechnet sich die Immobilie? Oder ist das Geld aus einem Verkauf vielleicht woanders besser investiert?

  • Will ich ständig erreichbar sein für meine Mieter? Auch Abends, Nachts und an Wochenenden?

Innerhalb einer Erbengemeinschaft müssen die Vermietungseinnahmen wahrscheinlich unter den Erben aufgeteilt werden und die monatliche Einnahme ist je nach Objekt vielleicht nur gering pro Erbe. Ein Verkauf bringt einem einen schnellen hohen Verkaufspreis ohne größere Investition. Das Geld aus dem Verkauf in eine vielleicht neuere Eigentumswohnung mit einer professionellen Hausverwaltung zu investieren kann die bessere Entscheidung sein.

Bewertung der Immobilie

Am Anfang des Verkaufsbemühens ist es wichtig den Wert der Immobilie zu kennen, dies kann auch schon in der Entscheidungsphase eine wichtige Rolle spielen.

 

Oft ist der Verkaufspreis höher als die Vorstellung. Manchmal liegt dieser aber auch unter den eigenen Vorstellungen. Gerade innerhalb einer Erbengemeinschaft ist es wichtig gemeinsam den Preis zu erfahren. Eine Bewertung und eventuell damit zusammenhängende Termine sollte besser mit allen Beteiligten abgesprochen werden. Auch wenn bereits Spannungen bestehen, bzw. gerade dann.

Welche Steuern muss ich zahlen, wenn ich eine geerbte Immobilie verkaufe?

Hier eine kurze Übersicht:

  • Wenn der Erblasser die Immobilie vor weniger als 10 Jahren gekauft hat, fällt bei einem Verkauf für Sie als Erbe eine Spekulationssteuer an.

  • Hier zählt das Kaufdatum des Vererbenden (Erblasser)

  • Der Verkaufserlös ist in vollem Umfang steuerpflichtig unter Beachtung der Freigrenzen für private Veräußerungsgeschäfte

  • Hat der Erblasser das Haus selbst bewohnt fällt keine Spekulationssteuer an

  • Die verkaufsbedingte Spekulationssteuer hat nichts mit der Erbschaftssteuer aus Anlass der Erbschaft zu tun.

  • Bei einer Erbengemeinschaft, kann nur die Erbengemeinschaft gemeinsam über den freien Verkauf der Immobilie entscheiden.

Wie berechnet sich die Spekulationssteuer?

Bei der Spekulationssteuer wird nicht der Kaufpreis, sondern die Wertsteigerung besteuert.

Die Basis ist hier quasi der damalige Kaufpreis in Bezug auf den jetzigen Verkaufspreis. Die Kosten für Makler, Notar und Grundbucheintrag dürfen Sie abziehen, diese trägt aber in der Regel der Erwerber der Immobilie.

 

 Verkaufspreis heute – damaliger Kaufpreis – eventuell Kosten(Grundbucheintragungen, …)
multipliziert mit dem Steuersatz = Spekulationssteuer

WIR SIND FÜR SIE DA

Pfaffendorf Immobilien begleitet Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer seit 1995 im Maintal. In den vergangenen Jahren haben wir in verschiedenen Marktsituationen Immobilien erfolgreich verkaufen können.

Wir verfügen daher nicht nur über die fachlichen Kenntnisse für solch einen Fall, sondern auch über die dafür notwendige Erfahrung.

Auch in diesen Zeiten sind wir bei Pfaffendorf Immobilien darauf bedacht, die Vermarktung Ihrer Immobilie zum Erfolg zu führen. Gerne informieren wir Sie über all unsere Möglichkeiten, die Ihnen dabei helfen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage!

Pfaffendorf Immobilien
Frankfurter Str. 25A
97082 Würzburg

Tel.: 0931/304650
Mail: info@pfaffendorf-immobilien.de

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